Frage
Gerne möchte ich mich neben dem Studium selbständig machen und zusammen mit einem weiteren Partner eine Firma gründen. Wir sollen beide zu 50% an der Firma beteiligt sein und Gesellschafter-Geschäftsführer sein. Ich werde 2.500 Euro an Stammkapital einzahlen. Mein Geschäftspartner wird 12.500 Euro einzahlen. Die restlichen 10.000 Euro werden somit als Schulden von mir an die GmbH geführt.
Da ich BAföG beziehe, möchte ich mich vorab gerne vergewissern, welche Auswirkungen die Firmengründung auf meinen BAföG-Anspruch hat. Da wir während der Aufbauphase in den ersten 1-2 Jahren nicht mit großen Umsätzen, geschweige den großen Gewinnen rechnen, bezieht sich meine Frage zunächst einmal auf das Stammkapital: Zählt das Stammkapital zu meinem privaten Vermögen und schmälert damit meinen BAföG-Anspruch bei Überschreitung der Freigrenze?