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GmbH-Gründung während des Studiums: Auswirkungen auf BAföG?

Frage

Gerne möchte ich mich neben dem Studium selbständig machen und zusammen mit einem weiteren Partner eine Firma gründen. Wir sollen beide zu 50% an der Firma beteiligt sein und Gesellschafter-Geschäftsführer sein. Ich werde 2.500 Euro an Stammkapital einzahlen. Mein Geschäftspartner wird 12.500 Euro einzahlen. Die restlichen 10.000 Euro werden somit als Schulden von mir an die GmbH geführt.

Da ich BAföG beziehe, möchte ich mich vorab gerne vergewissern, welche Auswirkungen die Firmengründung auf meinen BAföG-Anspruch hat. Da wir während der Aufbauphase in den ersten 1-2 Jahren nicht mit großen Umsätzen, geschweige den großen Gewinnen rechnen, bezieht sich meine Frage zunächst einmal auf das Stammkapital: Zählt das Stammkapital zu meinem privaten Vermögen und schmälert damit meinen BAföG-Anspruch bei Überschreitung der Freigrenze?

Antwort

Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro. Von dem Stammkapital müssen die Gründer mindestens die Hälfte aufbringen, also mindestens 12.500 Euro. Zusätzlich ist es erforderlich, dass von jedem Geschäftsanteil mindestens ein Viertel aufgebracht wird (vgl. § 7 Abs. 2 GmbHG). Es ist also nicht möglich, dass Sie bei der Gründung Geschäftsanteile im Nennbetrag von 12.500 Euro übernehmen und hierauf zunächst nur 2.500 Euro einzahlen.

Denkbar ist, statt einer GmbH eine UG zu gründen. Bei einer UG genügt auch ein geringeres Stammkapital. Nach dem Gesetz reicht an sich ein Euro. Die Praxis empfiehlt in der Regel aber mindestens 300 Euro. In die UG können Sie als Stammkapital nur Geld einbringen, also keine Wirtschaftsgüter.

Wie sich die Beteiligung an einer GmbH oder UG auf das BAföG auswirkt, sollten Sie am Besten mit Ihrem Sachbearbeiter beim BAföG-Amt des Studentenwerks besprechen. Allgemein gilt, dass der Wert Ihrer Beteiligung an der Gesellschaft zu Ihrem Vermögen zu rechnen ist. Der Wert wird bei der Gründung dem Nennbetrag Ihrer Geschäftsanteile entsprechen und sich danach im Laufe der Zeit erhöhen oder vermindern, je nachdem wie das Unternehmen wirtschaftet.

Quelle: Prof. Dr. Oswald van de Loo
Notar
Notare Heckschen & van de Loo
Notarkammer Sachsen
August 2017

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