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Kann eine GmbH auch mit einer Geldeinlage von 6.250 Euro gegründet werden? Ein Gesellschafter und evtl. zwei Geschäftsführer?
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Kann eine GmbH auch mit einer Geldeinlage von 6.250 Euro gegründet werden? Ein Gesellschafter und evtl. zwei Geschäftsführer?
§ 5 GmbHG regelt die Anforderungen an das Stammkapital bei einer GmbH. Dieses beläuft sich immer mindestens auf 25.000 Euro, gegebenenfalls verteilt auf mehrere Geschäftsanteile.
Die Anmeldung der Gesellschaft darf nach § 7 Abs. 2 GmbHG erst erfolgen, wenn bei einer Bargründung auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrages eingezahlt ist, wobei insgesamt mindestens die Hälfte des Gesamtnennbetrages erreicht sein muss. Bei einem Stammkapital von 25.000 Euro müssten also mindestens 12.500,00 Euro auf Geschäftsanteile eingezahlt werden. Mithin reicht die Einzahlung von einem Gesellschafter mit einem Betrag von 6.250 Euro nicht aus, um eine GmbH zum Handelsregister anzumelden.
Möglich bleibt für diesen Fall nur die Gründung einer Unternehmergesellschaft, § 5a GmbHG, die das Stammkapital von 25.000 Euro unterschreiten darf. Diese Gesellschaft führt dann allerdings die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ und für diese gelten besondere Anforderungen bei der Gründung. Bei der Gründung darf beispielsweise nur eine Person zum Geschäftsführer bestellt werden. Wegen weiterer Besonderheiten wenden Sie sich am besten an einen Notar.
Quelle: Dr. Joachim Püls
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
Dezember 2018