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GmbH-Gründung: Kosten?

Frage

Ich bin daran interessiert ein Handelsunternehmen zu gründen. Von der Rechtsform habe ich mir eine GmbH vorgestellt. Können Sie mir eine Auskunft geben, welche Kosten, Gründungskosten, Anmeldungskosten, Notarkosten, Kosten der Eintragung ins Handelsregister und sonstige Gebühren für die Gründung einer GmbH anfallen werden? Gibt es bestimmte monatliche Kosten, die im laufenden Betrieb des Unternehmens als Gewerbebeiträge und Steuern auf mich zukommen können?

Antwort

Für die Beurkundung der Gründung einer GmbH nebst individueller Satzung fällt regelmäßig eine 2,0-fache Gebühr an. Wird die Gesellschaft von nur einer Person errichtet, entsteht lediglich eine 1,0-fache Gebühr. In einer ersten Gesellschafterversammlung wird der Geschäftsführer bestellt. Die Gesellschaft muss schließlich zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden.

Im Einzelnen betragen die hierfür geltenden Notargebühren beispielsweise bei folgendem Stammkapital:

Zwei-Personen-Bargründung einer GmbH (individueller Satzung) mit einem Stammkapital von 25.000,- EUR

Variante a)

Gründung der Gesellschaft nebst Fertigung der Gesellschafterliste sowie des Gesellschafterbeschlusses (Bestellung des ersten Geschäftsführers)
Kosten beim Notar für die Gründungsurkunde: 600 EUR
Kosten beim Notar für die Handelsregisteranmeldung: 230 EUR
Summe: 830 EUR inkl. Mehrwertsteuer

Variante b)

Gründung der Gesellschaft nebst Fertigung der Gesellschafterliste ohne des Gesellschafterbeschlusses (Bestellung des ersten Geschäftsführers)
Kosten beim Notar für die Gründungsurkunde: 400 EUR
Kosten beim Notar für die Handelsregisteranmeldung:230 EUR
Summe: 630 EUR inkl. Mehrwertsteuer

Variante c)

Gründung der Gesellschaft ohne Fertigung der Gesellschafterliste und ohne des Gesellschafterbeschlusses (Bestellung des ersten Geschäftsführers)
Kosten beim Notar für die Gründungsurkunde: 326 EUR
Kosten beim Notar für die Handelsregisteranmeldung: 230 EUR
Summe: 556 EUR inkl. Mehrwertsteuer

Ein-Personen-Bargründung einer GmbH (individueller Satzung) mit einem Stammkapital von 25.000,- EUR

Variante a)

Gründung der Gesellschaft nebst Fertigung der Gesellschafterliste sowie des Gesellschafterbeschlusses (Bestellung des ersten Geschäftsführers)
Kosten beim Notar für die Gründungsurkunde: 590 EUR
Kosten beim Notar für die Handelsregisteranmeldung: 230 EUR
Summe: 820 EUR inkl. Mehrwertsteuer

Variante b)

Gründung der Gesellschaft nebst Fertigung des Beschlusses ohne Gesellschafterliste
Kosten beim Notar für die Gründungsurkunde: 475 EUR
Kosten beim Notar für die Handelsregisteranmeldung: 230 EUR
Summe: 705 EUR inkl. Mehrwertsteuer

Variante c)

Gründung der Gesellschaft ohne Fertigung der Gesellschafterliste und ohne des Gesellschafterbeschlusses (Bestellung des ersten Geschäftsführers)
Kosten beim Notar für die Gründungsurkunde: 178 EUR
Kosten beim Notar für die Handelsregisteranmeldung: 230 EUR
Summe: 408 EUR inkl. Mehrwertsteuer

Erklärung der diversen verschiedenen Gebühren:

Zu der Gebühr für die Beurkundung der Satzung entweder für die Errichtung einer Ein-Personen-Gesellschaft 1,0 Gebühr oder für die Errichtung einer Mehr-Personen-Gesellschaft 2,0 Gebühr (Notarielle Beurkundung zwingend erforderlich) kommen noch ggf. die Gebühren für den Beschluss über die Bestellung des Geschäftsführers sowie ggf. die Vollzugsgebühren (Fertigung der Gesellschafterliste, Einholung der Stellungnahme der IHK) hinzu. Diese beiden Gebühren können anfallen, wenn der Notar die entsprechenden Posten vorbereitet bzw. einholt. Hinzu kommen schließlich noch die Schreibauslagen und sonstigen Auslagen wie Porto, Telefongebühren, Faxgebühren, Dateipauschale (Übersendung Entwürfe oder Erklärungen nach Beurkundung per PDF) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Die Kosten für die jeweilige Handelsregisteranmeldung sind bei beiden Gründungen (Ein-Personen-Gründung und Zwei-Personen-Gründung) identisch.

Eine gewisse Kostenersparnis können Sie bei einer mit geringem Kapital ausgestatteten Gesellschaft erzielen, wenn Sie die GmbH mit dem vom Gesetzgeber im Wortlaut vorgegebenen „Musterprotokoll“ errichten.

Bei einer Mehrpersonengesellschaft sollte vom Musterprotokoll keinesfalls Gebrauch gemacht werden: Die - nicht abänderbare - Mustersatzung enthält nicht einmal ansatzweise alle zweckmäßigen Regelungen.

Die Gerichtskosten erfragen Sie der Einfachheit halber bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer

Stand:
März 2018

Tipps der Redaktion:

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