Frage
Meine drei Partner und ich wollen in den nächsten Monaten gründen (voraussichtlich eine GmbH). Der eine der vier Partner ist jedoch Australier und ist gleichzeitig auch Investor für das Stammkapital. Würde ein Investment aus dem Ausland bzw. Geschäftsbeziehungen nach Australien generell zu rechtlichen Problemen führen? Der Australier würde lediglich als Gesellschafter tätig sein. Die zweite Frage: Alle Gesellschafter arbeiten aktiv an der GmbH mit. Sie sind also quasi Mitarbeiter. Ich habe gelesen, dass generell die Möglichkeit besteht, die Gesellschafter als Mitarbeiter anzustellen, um Ihnen Gehalt auszahlen zu können. Es werden nämlich erst einmal keine externen Mitarbeiter vorhanden sein. Ist so etwas möglich?