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GmbH: Zusammensetzung des "Gründungskapitals"?

Frage

Meine Frage bezieht sich auf die sinnvolle Verteilung eines "Gründungskapitals" auf das Stammkapital und Eigenkapital. Gegründet werden soll eine GmbH. Zwei Personen möchten eine GmbH gründen. Beide Personen bringen als "Gründerkapitals" die gleiche Summe auf. Beide Personen sollen die gleiche Höhe der Stammeinlage zahlen. Ist es sinnvoller die gesetzliche Mindest-Stammeinlage pro Gesellschafter aufzubringen und den Rest des "Gründerkapitals" als Eigenkapital der Gesellschaft mitzugeben oder das gesamte "Gründerkapital" als Stammkapital zu verwenden? Es gibt zwei Beispiele. 1. Gründungskapital insgesamt 30.000 Euro - 50.000 Euro. 2. Gründungskapital insgesamt 50.000 Euro - 100.000 Euro.

Antwort

Eine GmbH ist mit einem Stammkapital von mindestens 25.000,00 Euro zu gründen. Wollen z.B. zwei sich gleich beteiligende die Gesellschafter mehr als ihren Anteil von jeweils 12.500,00 Euro einbringen, ist zu fragen, ob sie das Stammkapital nicht bereits bei Gründung entsprechend höher festlegen, oder die zusätzlichen Beträge der Gesellschaft im Wege der Einlage zur Verfügung stellen und diese Beträge in die Rücklagen der Gesellschaft gebucht werden.

Wird das Stammkapital bei Gründung mit höher als 25.000,00 Euro festgelegt, z.B. mit 50.000,00 Euro, bedeutet dies faktisch eine stärkere Sicherung der Gläubiger der Gesellschaft, da das Stammkapital grundsätzlich nicht an die Gesellschafter zurückgezahlt werden kann. Bei einer Einlage, die nicht Stammeinlage ist, ist dies leichter möglich. Durch das höhere Stammkapital erfolgt zwar keine Mehrzuführung von Kapital an die Gesellschaft, weil derselbe Betrag auch als einfache Einlage eingebracht werden könnte, sondern es erfolgt eine stärkere Bindung der Geldmittel an die Gesellschaft.

Eher untergeordnet dürfte die Erwägung sein, um im Geschäftsverkehr "besser" da zu stehen, wenn das Stammkapital höher ist. Solche Differenzierung dürfe der Geschäftsverkehr i.d.R. nicht vornehmen.

Letztlich ist es die Entscheidung der Gründer, wie und mit welcher Bindung sie der Gesellschaft bei der Gründung Geldbeträge zur Verfügung stellen wollen. Die Gründer sollten auch in Erwägung ziehen, zunächst die Gesellschaft mit dem Mindeststammkapital von 25.000,00 Euro zu gründen und ggf. später eine Kapitalerhöhung durchzuführen.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
August 2014

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