GmbH-Vertrag: Kündigungsoption für Gesellschafter aufnehmen?
Frage
Zu dritt beabsichtigen wir eine GmbH zu gründen mit drei geschäftsführenden Gesellschaftern. Wir sind nun bei der Ausgestaltung des Gesellschaftervertrages uneinig, ob wir eine Kündigungsoption mit aufnehmen oder nicht. Können Sie uns diesbezüglich sagen, was erfahrungsgemäß sinnvoll ist?
Antwort
Die Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten. Es kommt im Wesentlichen darauf an, ob Sie für eine gewisse Zeit das Recht zur ordentlichen Kündigung ausschließen wollen, um z.B. dem gemeinsamen Projekt die Möglichkeit zu geben, zu wachsen und in einen profitablen Bereich zu kommen. Das Ausscheiden eines Gesellschafters durch Kündigung kann den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, z.B. dann wenn die Kündigung während der Aufbauphase des Unternehmens erklärt wird. So kann z.B. darüber nachgedacht werden, die ordentliche Kündigung z.B. bis zum Ablauf des zweiten oder dritten vollen Geschäftsjahres auszuschließen. Da die Gründe für die Errichtung einer GmbH vielschichtig sind, lässt sich die Frage nicht eindeutig beantworten. Da die Gründung sowieso bei einem Notar erfolgt, rege ich an, auch diesen zu befragen.
Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
November 2013
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