Frage
Wir wollen eine GmbH mit drei Gesellschaftern gründen. Es ist geplant eine gemischte Stammeinlage zu tätigen, wobei die Sacheinlage aus Hardware besteht. Der Rest bis 12.500 Euro (50% des Stammkapitals i. H. v. 25.000 Euro) wird als Bareinlage geleistet. Dem Sachgründungsbericht soll die Anschaffungsrechnung für den Server sowie eine eigene Bewertung der Wertigkeit durch die Gesellschafter (Anschaffungswert gemindert durch Abschreibung = aktueller Zeitwert).
Unsere Frage ist: 1) Ist die Bewertung der Sacheinlage durch die Gesellschafter (statt Expertengutachten) ein Problem aus der Sicht des Notars bzw. hinsichtlich der Prüfung durch das Registergericht (HR-Anmeldung)?
2) Könnte dadurch die Eintragung ins Handelsregister erheblich verzögert werden?