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GmbH: Bareinlage versteuern?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich plane eine GmbH zu gründen und wäre für die Beantwortung folgender Frage sehr dankbar: Wenn ich eine Kapitalerhöhung von 10.000 Euro durch Bareinlage vornehme, kommen dann auch 10.000 Euro in der GmbH an oder werden Steuern fällig?

Antwort

Die Erhöhung des Stammkapitals bei einer klassischen GmbH setzt zunächst voraus, dass eine solche mit einem Mindeststammkapital von 25.000,00 Euro gegründet und eingetragen wurde. Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als Sonderfall einer GmbH-Gründung kann auch mit einem geringeren Stammkapital errichtet werden, dann nur mit Bargründung und vollständiger Kapitalaufbringung.

Wird - bei klassischer GmbH oder auch bei UG - eine Stammkapitalerhöhung gegen Bareinlage beschlossen, ist dies kein steuerbarer Vorgang. Das Geld kommt also 1:1 bei der GmbH an, wenn man von den Transaktionskosten (Notar, Registergericht) absieht. Anders bei Kapitalerhöhung durch Sacheinlage eines Grundstücks: hier fällt Grunderwerbsteuer an.

Quelle:
Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen

Stand:
Februar 2024

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