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Geldinstitut verweigert Geschäftskonto: wie GmbH-Stammkapital einzahlen?

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Frage

Ich begleite zurzeit eine GmbH in Gründung, deren Gesellschafter beide nicht aus Deutschland stammen. Die GmbH ist bereits durch einen ansässigen Notar beurkundet worden. Jetzt haben wir allerdings das Problem, dass wir das Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro nicht einzahlen können, da kein Geldinstitut uns ein Geschäftskonto eröffnen möchte. Wie kann ich das benötige Stammkapital hinterlegen?

Antwort

Der Geschäftsführer hat in der Anmeldung zu versichern, dass sich die Stammeinlagen in der freien und uneingeschränkten Verfügung der Geschäftsführung befinden. Das Gesetz schreibt nicht vor, dass dies nur erfolgen kann, wenn die Zahlung auf ein Konto der GmbH erfolgt. Denkbar ist auch, dass der Geschäftsführer eine Barkasse eröffnet, die Gründungsgesellschafter dem Geschäftsführer die Stammeinlagen in bar übergeben und der Geschäftsführer die Zahlung in dem Kassenbuch vermerkt. Eine Kopie des Kassenbuches kann dem Notar als Nachweis der Einzahlung übergeben werden, der diese Kopie dann auch an das Handelsregister weiterleitet. In meiner notariellen Praxis wurden diese Einzahlungsbelege von den Handelsregistern bisher unbeanstandet akzeptiert.

Quell: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Oktober 2016

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