Navigation

GbR: komplette Unternehmensbezeichnung in Werbung aufführen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wenn ich mit meiner GbR Werbung machen will - zum Beispiel Autowerbung, muss dann die volle Firmenbezeichnung dabei klar erkennbar sein und alleine stehen? Oder reicht unsere „Fantasiebezeichnung“ und wir schreiben den richtigen GbR-Namen „Vorname, Nachname GbR“ klein unter unser entwickeltes Logo?

Antwort

Für die Anforderungen an die Werbung auf einem Fahrzeug gibt es zwar keine konkreten Vorgaben. Allerdings sollten hier die gleichen Maßstäbe angesetzt werden wie bei Werbeflyern. Dort ist es so, dass der vollständige Name mit Rechtsform und Adresse und ggf. die Kontaktdaten angegeben werden müssen. Dementsprechend sollte auch bei der Fahrzeugwerbung das Gleiche gelten. Andernfalls würden Sie möglichweise die Identität verschleiern, beziehungsweise über die Art des Unternehmens irreführen.

Je nach Gestaltung der Werbung kann die Angabe unter dem Logo diese Anforderungen erfüllen, wobei zur Bewertung die konkrete Werbung betrachtet werden müsste. Zu empfehlen ist aber, die Angabe des Unternehmens samt den weiteren Informationen klar anzugeben, um Risiken zu vermeiden.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Dezember 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben