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Franchise-Nehmer: welche Rechtsform?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ein Freund und ich möchten Franchise-Nehmer werden. Welche Rechtsform ist für unser Vorhaben empfehlenswert? Bestimmtes Eigenkapital wird mitgebracht, der Rest soll finanziert werden. Haben Sie Empfehlungen, wie wir uns dabei am besten anstellen?

Antwort

Ohne die genauen Hintergründe zu kennen, kann an dieser Stelle keine Empfehlung ausgesprochen werden. Die Wahl der passenden Rechtsform hängt davon ab, in welchem Segment man tätig wird, welche Verbindlichkeiten und Haftungsrisiken damit verbunden sind und schließlich auch - ob eine Haftungsbegrenzung auf das Vermögen der Gesellschaft gewollt ist.

Im Falle der Beteiligung an einem Franchisesystem ist sicher die GmbH eine der Gesellschaften, die in die engere Auswahl zu nehmen sind. Gerade wenn Sie mit jemanden anderen zusammen eine Unternehmung starten wollen, bietet diese Gesellschaftsform gegenüber anderen Formen Vorteile. Ob diese Gesellschaft für Sie die beste Alternative ist, sollten Sie in einem Beratungsgespräch mit einem darauf spezialisierten Dienstleister, Rechtsanwalt oder Gründungsberater, besprechen.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Intellectual Property Manager
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Juli 2017

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