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Exportunternehmen gründen: Rechtsform?

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Frage

Ich ziehe in Erwägung eine Exporttätigkeit zu betreiben, wobei ich in den Nahen Osten exportieren würde. Welche Rechtsform macht am meisten Sinn? Auf Ihrer Seite wird eine GmbH empfohlen, wobei man da direkt schon eine Menge Kapital haben muss, was unpraktisch wäre. Ich habe in Betracht gezogen eine britische Limited zu gründen, wäre damit alles problemlos realisierbar?

Antwort

Für das beabsichtigte Exportgewerbe empfehle ich eine GmbH. Statt einer GmbH kommt auch eine UG in Frage. Von einer Limited in Großbritannien rate ich ab, wenn Sie das Geschäft von Deutschland aus betreiben möchten und nicht in Großbritannien. Die Gründungskosten und auch die laufenden Verwaltungskosten einer Limited sind im Vergleich zu einer UG deutlich höher.

Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro. Davon müssen Sie mindestens 12.500 Euro gleich bei der Gründung einbringen. Die weiteren 12.500 können Sie auch später einbringen, sobald das zweckmäßig ist oder notwendig wird, etwa bei Zahlungsschwierigkeiten der GmbH. Sie können Geld oder Wirtschaftsgüter in diesem Wert einbringen.

Bei einer UG genügt auch ein geringeres Stammkapital. Nach dem Gesetz reicht an sich ein Euro. Die Praxis empfiehlt in der Regel aber mindestens 300 Euro. In die UG können Sie als Stammkapital nur Geld einbringen, also keine Wirtschaftsgüter.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Einschätzung weiterhelfen.

Quelle: Prof. Dr. Oswald van de Loo
Notar
Notare Heckschen & van de Loo
Juni 2017

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