Antwort
Da ich die von Ihnen angesprochenen Angebote nicht kenne, gebe ich folgende allgemeine Hinweise:
Die Gründung einer GmbH mit einem Musterprotokoll (dies dürfte bei einer Ein-Personen-Gründung oft genügen) unmittelbar bei einer Notarin oder einem Notar löst außer der mit der Gründung zwingend notwendigen Gebühren bei Notar und Handelsregister keine weiteren Gebühren aus. Die Eintragung dürfte innerhalb von wenigen Tagen erfolgt sein.
Bedenken Sie:
Ein Dienstleister erbringt eine Leistung, die über die vorbeschriebene Tätigkeit hinausgeht. Worin der Dienst besteht, vermag ich nicht zu beurteilen.
Denkbar ist allenfalls, dass es sich um eine Anbieterin oder einen Anbieter einer sog. „Vorratsgesellschaft" handelt. Dabei handelt es sich um eine Gesellschaft, die auf Vorrat gegründet wird, die allerdings keinen Geschäftsbetrieb aufgenommen hat. Auf Vorratsgesellschaften hat man in der Vergangenheit gerne zurückgegriffen, wenn man sehr schnell eine Gesellschaft (z.B. eine GmbH) zur sofortigen Aufnahme eines Geschäftsbetriebes benötigte und der Gründer nicht die Zeit hatte, eine eigene Gesellschaft - wie oben beschrieben - zu gründen. In diesem Fall hat man von einer Anbieterin oder einem Anbieter von Vorratsgesellschaften die Geschäftsanteile in notarieller Urkunde gekauft, hat die Firma, den Unternehmensgegenstand und den Sitz der Gesellschaft geändert und eine neue Geschäftsführerin oder einen neuen Geschäftsführer bestellt. Hierdurch konnte man ein paar Tage ersparen. Seitdem die Einreichung der Gründungsunterlagen durch die Notarin oder den Notar an das Handelsregister elektronisch erfolgt und damit die Eintragung der Gesellschaft beschleunigt wird, wird oft eine Zeitersparnis nicht mehr gesehen.
Sie sollten sich in jedem Fall von den Anbieterinnen und Anbietern, deren Angebote Sie erhalten, erklären lassen, worin die Leistung der Dienstleisterin und des Dienstleisters besteht und welches Honorar er hierfür in Ansatz bringt. Danach sollten Sie entscheiden, ob Sie die Dienste in Anspruch nehmen wollen oder nicht.
Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Stand:
April 2020
Tipps der Redaktion: