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Bürokosten mit GmbH-Bareinlage bezahlen?

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Frage

Gründung einer GmbH mit einer Bareinlage von 12.500 Euro und Kosten wie Kaution, Miete, Telefon und Versicherung: Dürfen diese Kosten von den 12.500 Euro bezahlt werden oder dürfen von den 12.500 Euro zunächst nur Dinge gekauft werden, die für die GmbH einen Gegenwert haben - wie beispielsweise Büromöbel etc.? Die Kaution für das Büro wird ja beim Vermieter hinterlegt und ist nicht weg. Renovierungsarbeiten, Dübel und Laminat hingegen haben ja keinen gewissen Gegenwert mehr. Darf ich also von den 12.500 Euro die Kaution, Miete, Laminat und Renovierungen bezahlen oder sollte ich dafür noch extra Geld mit in die GmbH einbringen?

Antwort

Alles, was steuerlich als Betriebsausgabe anerkannt wird, kann auch handels- und gesellschaftsrechtlich als anzuerkennender Aufwand gelten. Maßgeblich ist in beiden Beziehungen, dass der Aufwand im Verhältnis zum Geschäftsumfang (auch dem geplanten) angemessen ist. Sie können daher durchaus den angemessenen Aufwand zur Herstellung Ihrer Geschäftsräume aus dem Stammkapital bezahlen. Wichtig ist, dass die Ausgaben erst anfallen, nachdem die GmbH nicht nur gegründet, sondern auch beim Handelsregister angemeldet und die Anmeldung dorthin eingereicht wurde. Denn Aufwendungen, die vor Einreichung der Anmeldung zum Registergericht vorgenommen wurden, müssen wieder durch Nachzahlung auf das Stammkapital aufgefüllt werden.

Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
Oktober 2017

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