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26 Prozent Beteiligung an GmbH: Folgen?

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Frage

Ich möchte ein Unternehmen gründen und habe Kontakt zu einer Person aufgenommen, um mich beraten zu lassen. Er schlug mir dann vor, mich in meinen Vorhaben zu unterstützen. Er würde mit 26% einsteigen wollen. Was bedeuten die 26% genau? Hat dies Vor- und Nachteile für mich?

Antwort

Eine Beteiligung von 26% bedeutet, dass Ihr Berater(-partner) eine sog. Sperrminorität anstrebt. Die Sperrminorität ermöglicht es dem Minderheits-Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft (GmbH) zu verhindern, dass Beschlüsse gegen seinen Willen gefasst werden. So sind laut GmbH-Gesetz für satzungsändernde Beschlüsse wie z. B. eine Kapitalerhöhung eine ¾-Mehrheit vorgeschrieben, der Beschluss muss also mit 75% der Stimmen (Rechner: Beschluss-Mehrheiten) gefasst werden. Damit kann der Gesellschafter, der über 26% der Anteile verfügt, mit seinen Stimmen verhindern, dass eine Kapitalerhöhung beschlossen wird. Er kann diesen Beschluss also verhindern, er verfügt über eine sog. Sperrminorität.

Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
November 2014

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