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GmbH & Co KG: Vor- und Nachteile?

Frage

Ich plane ein Unternehmen mit vielen Kapitalgebern zu gründen. Ich dachte an eine GmbH & Co KG. Was spricht dafür und was dagegen? Welche Alternativen bieten sich an?

Antwort

Bzgl. der Vorzüge einer GmbH & Co. KG ist die Frage sehr weit gefasst. Daher gehe nachfolgend auf die wesentlichen Aspekte ein.

Zunächst besteht, soweit nur eine GmbH persönlich haftender Gesellschafter ist, keine Haftung einer natürlichen Person für die Verbindlichkeiten der GmbH & Co. KG. Die GmbH ist in der Regel nicht am Kapital der Kommanditgesellschaft beteiligt, andererseits vertritt sie die GmbH & Co. KG nach außen.

Ein weiterer Vorteil der Gestaltung kann darin liegen, dass die Beteiligungen an der Kommanditgesellschaft nicht mit den Beteiligungsverhältnissen an der GmbH korrespondieren müssen. Dies bedeutet, dass der Geschäftsführer der GmbH auch dann für die Führung der Geschäfte der Kommanditgesellschaft zuständig und verantwortlich sein kann, wenn er selbst an der Kommanditgesellschaft nicht beteiligt ist. Es kann also bei entsprechender Gestaltung der Gesellschaftsverträge jemand die Geschäfte der Kommanditgesellschaft lenken, der am wirtschaftlichen Erfolg bzw. Misserfolg der Gesellschaft nicht beteiligt ist.

Ein weiterer Vorteil wird bei einer GmbH & Co. KG gesehen, dass der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft nicht beim Handelsregister hinterlegt sein muss und damit für Dritte nicht einsehbar ist.

Schließlich führt der Tod eines Gesellschafters nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Sie wird mit den Erben fortgesetzt.

Weiterhin werden für die Wahl der GmbH & Co. KG steuerliche Vorteile ins Feld geführt (z.B. die Möglichkeit von Verlustzuweisungen). Diese wollen Sie sich durch einen Steuerberater erläutern lassen.

Soll eine Publikums-GmbH & Co. KG zur Einwerbung von Kapital gegründet werden, ist diese Gesellschaftsform der einer Aktiengesellschaft angenähert, ohne allerdings den Beschränkungen des Aktienrechts in Bezug auf die Freiheit zur flexiblen Gestaltung der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages zu unterliegen. Die Gründung einer GmbH & Co. KG als auch die Kapitalmaßnahmen stellen sich einfacher dar als bei einer AG.

Spezifische Nachteile einer GmbH & Co. KG als Vehikel zur Einwerbung von Kapital sind, insb. im Verhältnis zu einer Aktiengesellschaft, nicht ersichtlich.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Januar 2024

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