Navigation

Werbematerialien gestalten: GbR gründen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte mit einem Bekannten verschiedene Werbematerialien für Tourismusverbände gestalten und lokale Konzepte zur Tourismusförderung entwickeln. Voraussichtlich werden wir für unsere Tätigkeiten so gut wie keine Ausgaben haben (außer unserer Arbeitszeit) und nur unser Know-how investieren. Er würde sich um die Aufträge kümmern und ich um die technische Umsetzung (z.B. Themenwebsite erstellen, Flyer produzieren etc.). Halten Sie eine GbR hierfür als geeignete Unternehmensform? Wäre der reine Phantasiename ohne Zusatz ausreichend für die Geschäftsbezeichnung (für den Außenauftritt, werblich gesehen, Logo)? Für die Unternehmensbezeichnung wäre die korrekte Variante dann folgende: „Phantasiename GbR - [Vorname Nachname A] und [Vorname Nachname B]“?

Antwort

Die GbR ist für Sie die passende Rechtsform, weil Sie mit Ihrer Tätigkeit keine großen Haftungsrisiken eingehen. Hierbei gehe ich davon aus, dass Sie die entsprechenden Vorlagen elektronisch erstellen und der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber als Datei verfügbar machen und dass nicht Sie diejenigen sind, welche Druckaufträge usw. auslösen, auf deren Kosten Sie bei Nichtbezahlung durch die Auftraggebnerinnen und Auftragnehmer sitzenbleiben.

Für den Namen der GbR gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Das mag sich in Zukunft ändern - ein entsprechender Expertenentwurf ist seit 20.04.2020 in der Diskussion, für den Moment herrscht vollkommene Freiheit, allerdings müssen Sie zusehen, dass die dahinterstehenden Personen identifizierbar bleiben. Das wird mit Ihrer Überlegung aber erreicht.

Quelle:
Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen

Stand:
Juni 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben