Teamgründung: Rechtsform?
Frage
Zusammen mit einer Bekannten möchte ich ein Kleiderverleihgeschäft öffnen, mit der Möglichkeit, Teile von diesen Kleidern selbst zu nähen und zu verkaufen. Welche Rechtsform wird uns am besten passen? Meine Bekannte ist schon als Einzelkaufrau registriert und im Handelsregister eingetragen. Können wir das irgendwie nutzen und anpassen? Wer kann uns in dieser Frage am besten beraten?
Antwort
Ein eingetragener Kaufmann eignet sich nur eingeschränkt für die Aufnahme einer durch mehrere Personen geplanten Geschäftstätigkeit. Es könnte allenfalls vereinbart werden, dass der eingetragene Kaufmann die Geschäfte tätigt, der zweite Handelnde aber nicht nach außen hin auftritt. Dies wäre die Rechtsform einer sog. Innengesellschaft. D.h. es werden Geschäfte im Namen eines der Gesellschafter (des eingetragenen Kaufmannes) aber auf Rechnung beider Gesellschafter getätigt.
Ein Kleiderverleih dürfte nicht allzu viele Risiken bergen, als dass eine Rechtsform gewählt werden sollte, in der die Haftung der Handelnden von vornherein auf ein bestimmtes Vermögen beschränkt ist. Beginnen mehrere die Geschäftstätigkeit, kann diese in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR) betrieben werden. Wird hingegen eine Haftungsbeschränkung gewünscht, so bietet sich die Rechtsform der GmbH (Mindest-Stammkapital: 25.000,00 Euro) oder der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als eine Unterform der GmbH (bei zwei Gesellschaftern Mindest-Stammkapital 2,00 Euro) an.
Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
September 2014
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