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Sprachenschule als GbR gründen?

Frage

Ich möchte eine private Sprachenschule gründen. Diese Schule soll sowohl europäische Sprachkurse für Erwachsene und Kinder anbieten als auch Deutschkurse als Fremdsprache anbieten. Ich möchte auch eine Kinderbetreuung auf französisch/englisch/russisch/spanisch anbieten. Ich leite seit zwei Jahren französische Sprachkurse. Es funktioniert gut und deswegen möchte ich meine Dienstleitungen erweitern. Ich möchte eine GbR dafür gründen. Ist dies möglich/zulässig?

Antwort

Die Rechtsform einer GbR ist grundsätzlich nicht an einen bestimmten Gesellschaftszweck gebunden. Somit kann für jede erlaubte Tätigkeit eine solche Gesellschaft gegründet werden. Eben auch für eine Sprachschule.

Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts setzt allerdings den Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes voraus. Daraus ergibt sich, dass die Gründung einer Ein-Personen-GbR nicht möglich ist, sodass Sie zumindest eine weitere Person für die Realisierung Ihres Vorhabens benötigen.

In diesem Zusammenhang sollten Sie sich auch damit auseinandersetzen, ob die Gesellschaft bürgerlichen Rechts für Sie die passende Gesellschaftsform ist. Bei den möglichen Gesellschaftsformen nach deutschem Recht gibt es durchaus Unterschiede; beispielsweise hinsichtlich der Gründung, Haftung und Bilanzierung.

Die Wahl der Rechtsform hängt vor allem davon ab, was Sie genau mit der Gründung der Gesellschaft für sich erreichen wollen. Grundsätzlich wäre es nämlich durchaus auch denkbar, dass Sie Ihre europäische Sprachschule in Form einer Einzelunternehmung führen.

Sie sollten sich daher einmal mit den unterschiedlichen Gesellschaftsformen auseinandersetzen und für sich die passende Rechtsform heraussuchen.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Intellectual Property Manager
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Mai 2017

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