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Spielzeug verkaufen: GbR oder UG gründen?

Frage

Ich bin gerade in der Gründungsphase für ein Unternehmen, das Spielzeug verkaufen soll. Zusammengefasst geht es bei dem Produkt um verschiedene Varianten von kleinen Lernspielen für Kinder ab drei Jahren. Nun bin ich mir bzgl. der Wahl der Rechtsform sehr unsicher. Ich schwanke zwischen GbR und UG. Insbesondere in Hinsicht darauf, welche Gesellschaftsform mich besser absichert, falls sich doch mal ein Kind am Spielzeug verletzt und jemand mich verklagt. Das Spielzeug ist an sich sehr ungefährlich und wir haben natürlich alle notwendigen CE-Normen erfüllt, aber man weiß ja nie. Bringt mir für einen solchen Fall die UG überhaupt zusätzlichen Schutz im Vergleich zur GbR?

Antwort

Grundsätzlich hängt die Frage nach der richtigen Rechtsform für ein Unternehmen auch von den Perspektiven und der Größe des Unternehmens ab. Der Verkauf von Spielwaren erfolgt beispielsweise üblicherweise im Einzelhandel durch Kaufleute. In den wenigsten Fällen sind hier die Unternehmer als Gesellschaft mit beschränkter Haftung tätig. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann sich empfehlen, wenn sich mehrere Gesellschafter zusammentun, um den Unternehmenszweck zu verwirklichen. Üblicherweise ist beim Handel mit Produkten die Haftung des Verkäufers auch eher gering. Etwas Anderes wäre es, wenn Sie selbst Produkte entwickeln (oder ungeprüfte vertreiben) - dann käme zum Handel ja auch die Haftungsgefahr für das Produkt selbst dazu.

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist in der Gründung - auch hinsichtlich der Kosten - einfacher als die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sie empfiehlt sich insbesondere, wenn man alleine als Unternehmer tätig sein möchte und den vollen Haftungsschutz für das Unternehmen und den Schutz des privaten Vermögens erreichen möchte. Allerdings ist hier bezüglich der Anforderungen an Bilanzen etc. ein höherer Aufwand als beim Einzelkaufmann zu erwarten. Die GbR käme, wie ausgeführt nur in Frage, wenn Sie mit mehreren Personen das Geschäft führen möchten. In allen Fällen empfiehlt sich allerdings eine rechtliche Beratung, die gerne auch der Notar übernimmt. Denn auch bei einer GbR sollten neben steuerlichen Anforderungen auch die zivilrechtlichen Ansprüche der Gesellschafter untereinander klar geregelt sein. Auch wäre Vorsorge für den Fall des Versterbens eines Mitgesellschafters und ähnliches zutreffen.

Quelle: Dr. Joachim Püls
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
April 2019

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