Antwort
Sie fragen an, unter welchen Voraussetzungen eine in Griechenland lebende Schweizerin in Deutschland Gesellschafterin einer deutschen GbR sein kann. Dazu wenden Sie sich am Besten an das für Nicht-EU-Ausländer (Schweiz) zuständige Ausländeramt der Stadt, in welcher Sie die GbR gründen möchten, nachdem die in Griechenland lebende Schweizerin offensichtlich kein Aufenthaltsrecht oder Wohnrecht in einer deutschen Stadt anstrebt und offenbar auch selbst keine gewerbliche Tätigkeit in Deutschland ausüben möchte.
In der anderen Anfrage, auf die Sie sich beziehen, ging es um ein vollkommen anderes Thema, nämlich die Anzeige des Gewerbes, nachdem die GbR wirksam gegründet war.
Generell ist es beim Auslandsbezug eine gute Gestaltungsmöglichkeit, wenn der deutsche Staatsangehörige allein eine Gesellschaft in Deutschland gründet, z.B. eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder eine GmbH, was als Ein-Mann-Gesellschaft möglich ist. Die ausländische Person kann sich dann z.B. mit einer stillen Beteiligung an der Hauptgesellschaft beteiligen. Zu den Einzelheiten lassen Sie sich am Besten in einer auf Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei beraten.
Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Februar 2015
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