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Patent vermarkten: Rechtsform?

Frage

Ich möchte mit einem Partner eine Idee zum Patent anmelden und danach das Patent vermarkten. Unsere Partnerschaft besteht aus der Grundidee meines Freundes und der Übernahme von Patentkosten durch mich. Wir wollen das zunächst in einem einfachen 50:50 GbR-Vertrag regeln. Welche Gesellschaftsform ist nach Erteilung des Patentes und Markteintritt sinnvoll?

Antwort

Auf die wenigen Angaben Ihrerseits lässt sich leider nur schwer antworten. Eine grundlegende Frage ist sicherlich, wie weit Ihr persönliches Engagement in der Gesellschaft künftig reichen soll. Hierzu treffen Sie keine Aussage. Wollen Sie nur als Geldgeber auftreten? Soll es weitere Mitwirkungsverpflichtungen als Gesellschafter geben, möglicherweise sogar als Geschäftsführer? Wie weit sind Sie zu einer Haftungsübernahme bereit? Bei einer GbR müssen Sie sich immer vergegenwärtigen, dass ein Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen, also nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, für sämtliche Geschäfte der GbR haftet. Ferner wird die GbR grundsätzlich von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich nach außen vertreten. Wird eine andere Vertretungsform gewählt, gilt das von einem Gesellschafter getätigte Geschäft für die Gesellschaft und damit auch für und gegen den/die anderen Mitgesellschafter.

Quelle:
Notar Dr. Alexander Grein
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Juli 2013

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