Online-Kurse im Nebenerwerb anbieten: Rechtsform, Steuern?
Frage
Wir möchten im Nebenerwerb ein eBusiness eröffnen. Wir wollen Kurse über eine Website anbieten. Kunden können sich als Mitglied registrieren und bekommen, über einen monatlichen Beitrag, Zugang zu einer Gruppe angeboten. Alternativ kann ein Kunde auch einen Kurs „kaufen" und bekommt uneingeschränkten, lebenslangen Zugang zu diesem Kurs.
- Gilt die geplante Tätigkeit als Gewerbe oder (auch) als freiberuflich?
- Ist die geplante Tätigkeit genehmigungspflichtig?
- Welche Rechtsform würden Sie uns bezüglich des Geschäftsmodells empfehlen?
- Ist ein Steuerprüfer bei der UG Pflicht?
- Können wir zum Testen und Entwickeln des Geschäftsmodelles - und ob wir wirklich selbständig tätig sein wollen -, als GbR starten und später diese zur UG umformen?
- Mit welchen Kosten (Schätzung) ist die Umformung einer GbR zur UG (haftungsbeschränkt) verbunden?
Antwort
- Selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit / Genehmigungspflicht
Die Antwort darauf, ob es sich um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, ergibt sich aus § 18 Einkommenssteuergesetz. Da Sie als Selbstständiger keine Tätigkeit entsprechend den dort aufgeführten Berufen oder ähnliche Berufe ausüben, sind Sie als Gewerbetreibender einzustufen. Dabei ist eine Genehmigungspflicht dieser Tätigkeit nicht ersichtlich. - Wahl der Rechtsform
Für die Wahl der Rechtsform gibt es keine Pauschallösung. Wenn Sie mehrere Personen bei der Gründung sind, sind mehrere Alternativen denkbar, angefangen von der GbR über die GmbH bis hin zur Aktiengesellschaft. Die entscheidenden Faktoren bei der Wahl der Unternehmensform sind dabei sicherlich das vorhandene Kapital und der entsprechende Gründungsaufwand. Am besten lassen Sie sich hierzu von einem passenden Berater einen Überblick verschaffen. - Steuerberater
Des Weiteren besteht keine Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen. Die Frage, ob man einen Steuerberater braucht, hängt vielmehr davon ab, welche Kenntnisse Sie im Steuerrecht besitzen. Und Sie können letztlich nur selbst beantworten, ob die Erstellung und Abgabe der entsprechenden Erklärungen, sei es die Umsatzsteuererklärung oder die Einkommensteuererklärung, von Ihnen selbst vorgenommen werden kann. - Umfirmung
Selbstverständlich könnten Sie zu Beginn in der Rechtsform einer GbR starten und dann diese Gesellschaft in eine UG umfirmieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass das entsprechende Umwandlungsgesetz die GbR nicht als Ausgangsform kennt, sodass gegebenenfalls eine Zwischengesellschaft gegründet werden müsste. Insbesondere vor diesem Hintergrund und den relativen geringen Kosten für die Gründung einer UG, wäre schon zu empfehlen, gleich zu Anfang mit einer UG zu starten. - Kosten der Umfirmierung
Die Kosten der Umfirmierung richten sich stark nach dem Umfang der Tätigkeit des Notars und dem vorhandenen Kapital innerhalb der bestehenden Gesellschaft. Näheres können Sie bei Bedarf vorab bei Ihrem zuständigen Notar erfragen.
Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Januar 2016
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