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Musik-Band: GbR-Gründung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Mein Bruder und ich sind freiberufliche Musiker und haben uns vor kurzem zusammengeschlossen zu einer Band. Kommt in diesem Fall die Gründung einer GbR in Frage?

Antwort

Für eine Musikband gibt es im Grunde genommen keine rechtlichen Vorgaben, welche Rechtsform diese wählen müssen. Die Wahl der Rechtsform, hängt wie bei jedem anderen Zusammenschluss mehrerer Personen davon ab, was man damit erreichen will. Grundsätzlich ist natürlich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die einfachste Art miteinander ein Unternehmen zu betreiben. Sie sollten sich allerdings vor Augen führen, dass im Falle einer Haftung auch Ihr Privatvermögen haftet, da ein Durchgriff auf die persönliche Haftung der Gesellschafter möglich ist. Sollte es dagegen so sein, dass nur die Gesellschaft haftet, sollten Sie sich überlegen, eine andere Gesellschaftsform, wie beispielsweise eine Unternehmergesellschaft oder eine GmbH, zu gründen. Nähere Einzelheiten zu den unterschiedlichen Gesellschaftsarten und den Vor- und Nachteilen können Sie bei einem hierauf spezialisierten Anwalt in einer Erstberatung erfragen.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Intellectual Property Manager
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Juni 2017

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