Antwort
Bei Ihrem Vorhaben stellt sich eigentlich die Frage, welchen Sinn ein Zusammenschluss haben kann, wenn jeder doch dann selbst wieder in seiner Region auftreten soll. Vor allem stellt sich die Frage, wie Sie die Einnahmen und Ausgaben untereinander aufteilen wollen, wenn jeder nur in seiner Region tätig ist. Denn sollte es so sein, dass dann jeder auch über die eigenen Einnahmen verfügen soll, könnte die Gründung einer Gesellschaft mehr Schwierigkeiten als Vorteile mit sich bringen.
Die Stärke eines gemeinsamen Auftritts liegt ja eigentlich in der Bündelung verschiedener Kompetenzen und einer Erhöhung der Schlagkraft. Diese Vorteile würden Sie bei der von Ihnen gewünschten Aufteilung nicht ausnutzen können.
Nach Ihrer Schilderung läuft Ihr Vorhaben eher auf eine Werbegemeinschaft hinaus, die durch die Gründung einer entsprechenden GbR abgebildet werden könnte. Bei dem gemeinsamen Auftritt müsste dann aber darauf geachtet werden, dass man auf diesen bestimmten Zweck der Gesellschaft hinweist und das ausreichend klar darauf hingewiesen wird, dass jeder Gesellschafter auf eigene Rechnung und Risiko tätig wird.
Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Intellectual Property Manager
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
März 2018
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