Frage
Ich bin nebenberuflich freiberuflicher Künstler und habe mich mit einem weiteren Künstler zu einer GbR zusammengeschlossen, um in Zukunft hauptberuflich tätig zu sein. Seit zwei Jahren geben wir musikalische Workshops an Schulen und wir werden in Zukunft auch als Coaches in Firmen Workshops geben, in denen wir mit den Teilnehmern Musik und Lieder komponieren und aufnehmen. Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob wir noch freiberuflich tätig sind oder schon als Gewerbe zählen? Wie können wir die Umsatzsteuer-ID für die GbR erhalten? Die Kleinunternehmerregelung wird dann nicht mehr greifen, da die Umsätze den Freibetrag übersteigen.
Antwort
Soweit die von Ihnen vorher künstlerische Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit eingestuft wurde, wird dies ebenfalls im Rahmen einer GbR der Fall sein. Die Unterrichtung von Musik ist grundsätzlich als freiberufliche Tätigkeit einzustufen, insoweit hier die notwendige fachliche Befähigung vorliegt und es sich primär um Wissensvermittlung handelt. Soweit ich Ihre Tätigkeitsbeschreibung verstehe, liegt hier nicht der „Musikunterricht“ im Vordergrund, sondern das Komponieren von Musik. Da es sich hier m.E. nicht um eine Wissens- bzw. Fähigkeitsvermittlung handelt, sollte es sich hier eher um eine gewerbliche Tätigkeit handeln. In Ihrem Fall sollten Sie Ihr Geschäftsmodell nochmal detailliert mit einem Steuerberater besprechen, da ich mit Ihren groben Angaben keine konkrete Antwort geben kann.
Die Umsatzsteuer-ID können Sie entweder direkt beim Ausfüllen des Steuerliche Erfassungsbogens beantragen oder, falls Sie das Unternehmen bereits beim Finanzamt angemeldet haben, direkt beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.
Quelle: Sascha Schneider Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Steuerberaterkammer Köln
November 2019
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