Konsiliarischer Auftrag: Mitarbeiterin der Klinik als Mitgesellschafterin aufnehmen?
Frage
Ich führe seit zehn Jahren eine logopädische Praxis. Im Rahmen dieser Praxis habe ich einen konsiliarischen Auftrag an einer Klinik. Ist es möglich, dass eine Mitarbeiterin für diesen Auftrag bei mir Mitgesellschafterin wird? Benötigt sie dazu zwingend eine eigene Zulassung als Logopädin oder geht es auch ohne eine solche?
Antwort
Mit der Aufnahme einer Mitgesellschafterin ändert sich die Rechtsform Ihrer Praxis automatisch in eine GbR. Es müsste daher in diesem Fall ein neuer Zulassungsantrag auf die GbR gestellt werden.
Quelle: Christine Donner
Diplom-Betriebswirtin
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Februar 2016
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