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Kleingründung: GbR gründen?

Frage

Ich beziehe Arbeitslosengeld I sowie die halbe Erwerbsminderungsrente. Ich befinde mich aber nach wie vor in einem festen Angestelltenverhältnis. Ich male jahrzehntelang Cartoons und bin jetzt öfter angesprochen worden, diese als Postkarten oder Kalender drucken zu lassen und zu verkaufen. Aus diesem Grund spiele ich mit dem Gedanken, mit meinem Partner (Angestellter) eine GbR zu gründen. Worauf ist zu achten? Haben Sie alternative Vorschläge bzgl. der Rechtform?

Antwort

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nur zu gesellschafts- und handelsregisterrechtlichen Fragen Stellung nehmen kann und nicht zu Fragen, die möglicherweise das Arbeitslosengeld oder Ihre Erwerbsminderungsrente tangieren.

Als Leser Ihrer Anfrage frage ich mich, ob Sie überhaupt eine Gesellschaft gründen sollen oder ob es nicht ausreicht, wenn Sie (weiterhin) ein Einzelunternehmen führen mit einem weisungsabhängigen Angestellten (Arbeitsvertrag) oder einem auf Werkvertragsbasis beschäftigten weisungsunabhängigen Mitarbeiter. Eine Gesellschaft bietet sich nur an, wenn Sie den Partner in die wirtschaftliche Mitverantwortung hineinnehmen möchten. Welche Gesellschaftsform dann zu wählen ist, hängt einerseits vom zu erwartenden Umsatz, andererseits von den möglichen Haftungsrisiken Ihrer Tätigkeit ab. Bei relativ geringem Jahresumsatz und begrenzten Haftungsrisiken erscheint es mir unnötig, eine Kapitalgesellschaft (Unternehmergesellschaft) zu gründen. Es macht dann Sinn, es bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu belassen, wenn Sie sich zur Aufnahme des Mitarbeiters als Mitgesellschafter entschließen. In diesem Fall rate ich dann aber zu einem mindestens schriftlichen GbR-Gesellschaftsvertrag.

Quelle:
Notar Dr. Alexander Grein
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Februar 2013

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