Antwort
Eine GbR ist möglich und im vorliegenden Fall auch vernünftig. Alternativ wäre an eine UG (kleine GmbH) zu denken. Fraglich ist aber, ob dies haftungsrechtlich wirklich Vorteile bringt, weil neben die vertragliche Haftung des Vertragspartners aus Vertrag eine persönliche Haftung des handelnden Therapeuten treten kann (etwa aus Delikt). Für letzteres würde die Haftungsbeschränkung der UG aber nicht greifen.
Ich bin zwar kein Versicherungsrechtler, aber eine Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden aus einer beruflichen Tätigkeit wohl nicht. Bitte klären Sie das sicherheitshalber mit Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Jeder Freiberufler hat üblicherweise eine Versicherung für Schäden, die in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit durch ihn verursacht werden, und ohne eine solche sollten Sie keinesfalls anfangen. Für manche Berufe gibt es Rechtsvorschriften, die solche Versicherungen verlangen, bevor mit der Berufsausübung begonnen werden darf. Ob dies auch für Ihre Branche gilt, kann ich leider nicht beurteilen; allerdings müssten Sie das aus Ihrer Ausbildung heraus selbst wissen. Ich könnte mir überdies vorstellen, dass eine Kita mit Ihnen gar keinen Vertrag schließt, wenn Sie nicht einen solchen Versicherungsschutz nachweisen können.
Sie benötigen einen GbR-Vertrag. Der kann mündlich, schriftlich oder notariell geschlossen werden. Mindestens schriftlich sollte es schon sein. Den näheren Inhalt kann ich Ihnen nach den mir vorliegenden Informationen nicht umreißen, dazu sind mit Ihnen beiden noch weitere Fragen zu klären. Es könnte auch sein, dass sich weiterer Regelungsbedarf aus Anforderungen einstellt, welche „Ihre“ Kitas an Sie stellen. Vielleicht sollten Sie einmal an eine oder zwei herantreten und dort vorverhandeln, um das herauszufinden. Bitte wenden Sie sich zur Umsetzung der Vertragsentwurfserrichtung aber an einen Juristen.
Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
Januar 2018
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