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Gründung im Nebenerwerb: Rechtsform?

Frage

Wir (zwei Freunde und ich) wollen eine Firma für Zeltbau übernehmen. Welche Rechtsform wäre geeignet, da wir das im Nebenerwerb machen wollen?

Antwort

Beabsichtigen Sie die Aufnahme einer gemeinsamen gewerblichen Tätigkeit, kommt es für die Wahl der Rechtsform nicht darauf an, ob Sie die Tätigkeit im Haupt- oder Nebengewerbe betreiben möchten.

Maßgeblich für die Wahl der Rechtsform sollte vorrangig die Einschätzung von Haftungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit sein.

Bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist zu beachten, dass grundsätzlich alle Gesellschafter für die Verbindlichkeiten aus der Geschäftstätigkeit unbeschränkt persönlich haften. Maßgeblich ist also, wie Sie das wirtschaftliche Risiko Ihrer Geschäftstätigkeit einschätzen, wobei es nicht nur um die Aufbringung der laufenden Kosten der Geschäftstätigkeit (Miete, Gehälter, Fahrzeuge etc.) geht, sondern auch um eventuelle Risiken aus der Geschäftstätigkeit selbst, etwa, weil Sie eine mangelhafte Leistung erbringen oder mangelhafte Produkte in den Verkehr bringen, wodurch Dritten ein Schaden entstehen kann.

Bewerten Sie das Risiko als gering, können Sie sich für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts entscheiden.

Erachten Sie das Risiko als höher ein oder möchten Sie generell eine persönliche Haftung ausschließen, bietet sich die Rechtsform der GmbH oder der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) an. Bei diesen Rechtsformen ist die Haftung grundsätzlich auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Scheitert die Geschäftsidee, haften Sie im Regelfall nicht persönlich, es sei denn, Sie sind persönliche Verpflichtungen eingegangen.

Bedenken sollten Sie auch, „vernünftige“ Allgemeine Geschäftsbedingungen zu haben. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen in diesen Rechtsfragen versierten Rechtsanwalt.

Wegen der steuerlichen Auswirkungen Ihrer Geschäftstätigkeit sollten Sie sich mit einem Steuerberater in Verbindung setzen.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
September 2019

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