Navigation

Gründer in Deutschland und EU-Ausland: GbR gründen?

Frage

Wir leben im EU-Ausland (sind hier schon selbständig tätig) und möchten gerne mit einem Ehepaar in Deutschland uns landesübergreifend im Speditionsgewerbe selbständig machen. Unsere Überlegung: eine GbR mit allen vier Personen: im EU-Ausland soll vor allen Dingen die administrative Arbeit erfolgen und in Deutschland die praktische. Ist das klug? ... oder ist es besser, wenn wir hier (im EU-Ausland) eine dementsprechende "GbR" mit uns beiden (nicht verheiratet) gründen und das Ehepaar in Deutschland ebenfalls eine GbR gründet? So hätte dann jeder nach dem Recht des jeweiligen Landes eine GbR und wir könnten dann z.B. u.a. einen Vertrag über die Zusammenarbeit abschließen.

Antwort

Die Gründung einer Gesellschaft, an der alle vier Mitwirkenden als Gesellschafter beteiligt sind, hat den Vorteil einer engeren Bindung der Beteiligten. Es besteht - je nach Gestaltung des Gesellschaftsvertrages - nicht so einfach die Möglichkeit, aus der Gesellschaft einseitig "auszubrechen", wenn der betreffende Gesellschafter nicht mehr am Erreichen des Gesellschaftszwecks interessiert ist. Die Wahl der Gründung einer Gesellschaft, in der alle vier Beteiligten Gesellschafter werden, ist dann interessengerecht, wenn mittel- oder langfristig die Erreichung eines bestimmten Gesellschaftszwecks erreicht werden soll. Leisten die Beteiligten hohe Beiträge, etwa Geldmittel oder Arbeitseinsatz, oder sehr unterschiedliche Beträge, die allerdings einander bedingen, kann es sich zu Sicherung des Geschäftszweckes empfehlen, gemeinsam eine Gesellschaft zu gründen.

Die Interessenlage ist regelmäßig eine andere, wenn eine Kooperationsvereinbarung zwischen zwei Geschäftspartnern geschlossen wird. Hier wirtschaftet jeder Beteiligte für sich. Es wird nicht ein gemeinsames Ziel verfolgt, jeder verfolgt eigene Ziele. Regelmäßig kann die Kooperation einfach gelöst werden, sodass jeder für sich weiter agieren kann. Die Kooperationsvereinbarung ist üblicherweise nicht auf Dauer angelegt.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Juni 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben