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Gleichberechtigte Partner im Unternehmen: welche Rechtsform?

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Frage

Ich plane zusammen mit meiner Frau, mich im gastronomischen Bereich selbständig zu machen. Welche Rechtsform müssten wir wählen, damit wir gleichberechtigte Partner sind? Ist es möglich als Ehepaar ein Einzelunternehmen zu gründen oder müsste man als Rechtsform dann eher eine GbR wählen?

Antwort

Wenn Sie wünschen, dass beide Ehegatten als gleichberechtigte Partner am Unternehmen beteiligt sind, scheidet ein Einzelunternehmen aus. Es bleibt dann nur die Gründung einer Gesellschaft, wobei Sie dann entscheiden müssen, ob Sie eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft gründen möchten. Die einfachste Form der Gesellschaftsgründung ist die der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie entsteht, sobald Sie gemeinschaftlich tätig werden. Formvorschriften gibt es nicht; allerdings ist es sinnvoll, in einem zumindest schriftlichen Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafter zu regeln und damit den Beginn und die Existenz der Gesellschaft zu dokumentieren. Wenn Sie gemeinsam eine bestimmte Vorstellung haben, wie eine Vermögensauseinandersetzung im Falle einer späteren Trennung aussehen soll, ist es sinnvoll, auch dies gemeinsam schriftlich festzuhalten. Solange Sie nichts anderes im Gesellschaftsvertrag bestimmen, führen Sie die Geschäfte der GbR gemeinsam. Es gibt keine Haftungsbegrenzung auf das GbR-Vermögen, sondern beide Gesellschafter haften für die Geschäfte der GbR mit ihrem gesamten Vermögen.

Quelle:
Notar Dr. Alexander Grein
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Oktober 2013

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