GbR mit Hauptsitz und Niederlassung?
Frage
Ich habe mit einem Partner eine GbR gegründet. Wir wohnen an verschiedenen Orten und die Geschäftsadresse ist bei meinem Partner angemeldet. Nun möchte ich an meinem Haus ein Werbeschild von unserer GbR anbringen. Kann ich auf dem Werbeschild meine Adresse anbringen? Muss ich für meine Adresse eine Filiale oder eine Zweigstelle anmelden? Oder reicht es vielleicht schon aus, wenn ich einen Büroraum bei der Steuer angebe? Ein Büro ist im Haus vorhanden und wird dann auch bei der Steuer angegeben.
Antwort
Eine GbR hat immer einen Hauptsitz, der im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist und so bei den Behörden auch geführt wird. Wenn Sie zusätzlich eine neue Niederlassung der GbR an einem anderen Standort eröffnen möchten, muss ein entsprechender Beschluss der Gesellschafter gefasst werden und es muss im Geschäftsverkehr klargestellt sein, wo der Hauptsitz ist und wo die Niederlassung sich befindet. Bei den Behörden, auf den Geschäftspapieren und auf der Homepage sind die zwei Anschriften mit den entsprechenden Zusätzen - „Sitz der Gesellschaft“ und „Niederlassung“ - anzugeben, damit der Rechtsverkehr sehen kann, wie die Verhältnisse sind.
Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Februar 2018
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