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GbR je nach Auftrag neu gründen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Seit vielen Jahren arbeite ich bereits mit zwei Kollegen zusammen. Jetzt möchten wir uns selbständig machen ohne jedoch ein gemeinsames Unternehmen zu gründen. Gerne würden wir ein Netzwerk aufbauen, aus dem heraus wir projektbezogene GbRs gründen möchten - je nach Auftrag in unterschiedlicher Konstellation. Das Label des Netzwerks soll aber auch als eine Art Gütesiegel für jeden Einzelnen von uns (und seine freiberuflichen Aufträge) dienen.

Können wir eine gemeinsame Netzwerk-Webseite (mit Netzwerk Corporate Design) betreiben und im Impressum darauf hinweisen, dass wir keine GbR sind, sondern wir je nach Auftrag eine passende Rechtsform (wie eine projektbezogene GbR) gründen? Oder sind wir durch das Betreiben der Webseite automatisch eine GbR und jeder haftet komplett für die anderen mit?

Antwort

Ihr Vorhaben könnte schwierig umzusetzen sein. Einerseits nach außen mit mehreren Personen recht groß wirken und andererseits nicht gemeinschaftlich haften, ist unter dem Gesichtspunkt der Scheingesellschaft schwierig.

Hierfür wäre es erforderlich, dass Sie bei jedweder geschäftsmäßigen Kommunikation klarstellen, dass jeder der Beteiligten Berufsträger im eigenen Namen handelt und gerade keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit gegeben sein soll. Diese Vorgabe an die Kommunikation müsste sowohl im Onlinebereich als auch im Offlinebereich klar und deutlich gemacht werden. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Sie bei Ihren Kunden genau den gegenteiligen Eindruck erwecken und zwar, dass Sie sich beruflich zusammengetan haben.

Hier sollten Sie sich in jedem Fall durch einen spezialisierten Anwalt, vorzugsweise im Gesellschaftsrecht, ausgiebig beraten lassen und bereits im Vorfeld abklären, wie Sie im Rahmen Ihres Auftritts rechtssicher klarstellen können, dass es sich grundsätzlich um keine Gemeinschaft mit beschränkter Haftung handelt.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Februar 2017

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