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GbR in Privatwohnung: Angaben auf Klingelschild?

Frage

Mein Mann und ich möchten eine GbR im Nebenerwerb gründen. Sowohl Arbeitgeber als auch Vermieter haben uns dies genehmigt. Nun stellt sich die Frage, wie wir das Klingelschild gestalten müssen. Wir planen als Firmennamen „Fantasiename Vorname1 und Vorname2 Nachname GbR“. Was davon muss verpflichtend an das Klingelschild und an den Briefkasten?

Antwort

Die Angaben auf dem Klingelschild und dem Briefkasten sollten natürlich so gestaltet werden, dass eine Zuordnung zu Ihrer Firma jederzeit möglich ist. Denn Sie selbst sind ja daran interessiert, dass entweder Ihre Kunden zu Ihnen vor Ort kommen oder aber Ihnen die Post für Ihr Unternehmen zugestellt wird.

Konkrete Vorgaben für Briefkasten und Klingelschild gibt es grundsätzlich nicht. Daher könnten sich hier eine pragmatische Lösung wählen. Sollte es beispielsweise so sein, dass Klingelschild und Briefkasten einen engen örtlichen Bezug aufweisen, so könnte man beispielsweise am Briefkasten den vollständigen Namen Ihres Unternehmens und am Klingelschild nur den Fantasienamen anbringen. Dann sollte es jedem Kunden und auch der Post möglich sein, zu erkennen, dass gerade Ihre Firma unter dieser Adresse erreichbar ist.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Sachverständiger für Datenschutz (DESAG)
Datenschutzbeauftragter DSB (TÜV Süd)
Certified Marketing Manager (DAM)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
November 2019

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