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GbR gründen trotz existierendem Gewerbe?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte mit einem Geschäftspartner eine GbR gründen und einen Gewerbeschein beantragen (Bereich Sportbekleidung). Mein Geschäftspartner führt jedoch bereits ein Einzelunternehmen und hat somit bereits einen Gewerbeschein (Bereich Materialverleih). Beantragen wir für unsere GbR jetzt ganz normal einen Gewerbeschein oder hat der bereits vorhandene Gewerbeschein meines Geschäftspartners einen Einfluss auf die Vorgehensweise? Die beiden Unternehmen haben und sollen auch zukünftig nichts miteinander zu tun haben.

Antwort

Im Grunde haben Sie Ihre Frage schon selbst beantwortet. Sie teilen mit, dass auch zukünftig beide Tätigkeiten nichts miteinander zu tun haben werden. Nach der gesetzlichen Regelung ist jede Aufnahme einer selbständigen Gewerbetätigkeit in Deutschland anzeigepflichtig. Somit muss auch für die neue Unternehmung eine Gewerbeanmeldung erfolgen.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Intellectual Property Manager
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
April 2018

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