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GbR gründen: slowakische Staatsbürgerschaft - Wohnsitz in Spanien?

Frage

Ich bin freiberufliche Choreografin/Tänzerin und möchte gemeinsam mit einer Kollegin eine GbR gründen. Meine Kollegin stammt aus der Slowakei und lebt momentan in Spanien. Ist es dennoch möglich in Deutschland eine GbR zu gründen?

Antwort

Das Recht der Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts ist geregelt in den §§ 705 ff. BGB mit dem gesetzlichen Leitbild, dass der Sitz der Gesellschaft in Deutschland ist und deutsches Recht zur Anwendung kommt und nicht durch abweichendes zwingendes internationales Gesellschaftsrecht, also das Gesellschaftsrecht anderer Staaten, Staatsverträge oder sonstige Bestimmungen verdrängt wird. Insbesondere auch die Versteuerung der Einkünfte einer GbR erfolgt typischerweise nach deutschem Recht und die Gesellschafter haben entsprechend in Deutschland typischerweise aus den GbR-Einkünften individuelle Steuern zu bezahlen. Wegen des mehrfachen Auslandsbezugs Ihrer potentiellen Mitgesellschafterin sind daher zahlreiche Fragen individuell anhand von Art und Umfang Ihrer geplanten Geschäftstätigkeit anhand der einschlägigen inländischen und ausländischen Vorschriften juristisch zu klären, so dass Sie sich am Besten an eine Anwaltskanzlei wenden, die auf Ausländerrecht, internationales Gesellschaftsrecht und internationales Steuerrecht spezialisiert ist. Diese Kanzlei kann Ihnen dann die in Betracht kommenden gesellschaftsrechtlichen Rechtsformen erläutern und auch verschiedene steuerlich günstige Gestaltungsmöglichkeiten anbieten, so dass Sie dann passend zu Ihrer konkreten Situation eine Wahl treffen können, was für Ihre geplante Geschäftstätigkeit die beste Gestaltung wäre.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Februar 2016

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