Antwort
Wenn man wenig Kapital zur Verfügung hat und zu zweit starten möchte, wie Sie schreiben, kann man z.B. eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder z.B. eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - Stammkapital bei der UG (haftungsbeschränkt) frei wählbar zwischen 1 Euro und 24.999 Euro - gründen.
Während die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit einer mündlichen Absprache gegründet werden kann oder mittels eines schriftlichen Gesellschaftsvertrags, was das Übliche ist, um dann den Gesellschaftsvertrag bei den Behörden und Ämtern und anderweitig im Rechtsverkehr vorlegen zu können, wird eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) beim Notar gegründet. Möglich ist es auch, einen Hauptsitz der Unternehmung festzulegen und zusätzlich eine Niederlassung in einer anderen Stadt einzurichten. Da bei einer gemeinsamen Geschäftsausübung eine Vielzahl von Themen zu regeln ist, um späteren Streit zu vermeiden, empfiehlt es sich, dazu anwaltlichen Rat einzuholen.
Wenn die beiden Gesellschafter einer GbR in verschiedenen deutschen Städten wohnen, brauchen Sie nicht zwei Einzelunternehmen zu gründen. Es genügt, wenn Sie bei der Gründung der Gesellschaft den Sitz und die Anschrift der Gesellschaft festlegen und von diesem Sitz aus dann die Geschäfte führen. Es ist nicht erforderlich, dass alle Gesellschafter einer GbR in der Stadt, in welcher der Sitz der GbR ist, auch wohnen.
An der Anschrift der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts muss ein Firmenschild, ein Klingelschild, eine Klingel und ein Briefkasten sein und die Möglichkeit gegeben sein, Kunden oder Geschäftspartner zu empfangen. Am besten sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, wenn Sie zur Miete wohnen, oder mit der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn Sie Wohnungseigentümer sind, ob Sie ein E-Commerce-Unternehmen an Ihrer Anschrift führen dürfen und in welcher Größe ein Firmenschild möglich ist. Sollten die Privatanschriften von Ihnen und Ihrem zukünftigen Mitgesellschafter nicht geeignet sein, wäre eine Anmietung einer geeigneten Geschäftsräumlichkeit vorzunehmen oder ein Umzug in ein Gebäude, in dem neben Wohnen auch eine gewerbliche Berufsausübung zugelassen und möglich ist.
Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und die Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts benötigen ladungsfähige Anschriften, d.h. korrekte Anschriften, unter denen Sie auch tatsächlich erreichbar sind und an denen Ihnen Gerichtspost etc. zugestellt werden kann.
Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Januar 2020
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