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GbR: Postanschrift ändern?

Frage

Ich betreibe mit drei Geschäftspartnern eine GbR. Nun möchten wir gerne die Postanschrift unserer Gesellschaft ändern (nur die Adresse - sonst ändert sich nichts). Meine Frage ist nun, ob das mit größerem Aufwand verbunden ist bzw. wem muss ich die neue Anschrift zwingend mitteilen.

Antwort

Zunächst einmal ist es grundsätzlich so, dass Sie eine „ladungsfähige“ Anschrift benötigen - dies ist die Adresse, die Sie nach „außen“ kommunizieren und unter der Sie postalisch erreichbar sind - insoweit ist dies - in der Regel - auch der „Firmensitz“ und damit die Geschäftsadresse.

Unabhängig davon können Sie irgendwo anders z.B. die Produktionsstätte, ein Büro o.ä. haben. D.h., ändern Sie Ihre Postanschrift ist das faktisch eine Betriebsverlagerung und damit auch eine Änderung der Geschäftsadresse.

Der Gewerbetreibende ist - gem. § 14 Abs. 1 GewO - gesetzlich verpflichtet, das für ihn zuständige Gewerbeamt über die Änderung der Geschäftsadresse bzw. den Umzug zu informieren. Unterlässt der Gewerbetreibende dies, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 146 Abs. 2 Nr. 2a GewO).

In der Regel informieren die Gewerbeämter dann auch weitere Behörden, wie z.B. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Sozialversicherungsträger und die IHK/HWK. Stimmen Sie sich dazu am besten direkt mit Ihrem zuständigen Gewerbeamt kurz ab, damit Sie wissen, wer alles informiert wird.

Daneben sollten Sie auch Ihre Kunden, Lieferanten, den Steuerberater, Ihre Bank(en), Versicherungen und andere Geschäftspartner über die Änderung Ihrer Firmenadresse informieren.

Bei Änderung der Geschäftsadresse bzw. bei einem Umzug innerhalb einer Stadt muss beim Gewerbeamt eine entsprechende Gewerbeummeldung vorgenommen werden. Diese Ummeldung erfolgt bei dem Gewerbeamt, in dessen Amtsbereich der neue Betriebssitz gegründet wird. Wenn der Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde vollzogen wird, muss das Gewerbe zunächst am bisherigen Standort abgemeldet werden, um dann am neuen Standort (beim dortigen Gewerbeamt) wieder neu angemeldet zu werden. Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 15 und 60 Euro.

Beachten Sie auch, dass es durch den Umzug in eine andere Stadt zur Änderung Ihrer Steuernummer kommen kann, wenn das zuständige Finanzamt wechselt.

Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
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c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Dezember 2019

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