Frage
Bei der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bedarf es zweier Gesellschafter. Kann es sich auch um eine Person XY als Gesellschafter und um eine Firma (Limited) als weiteren Gesellschafter handeln? Wenn jetzt der Eigentümer der Limited dieselbe Person ist wie der Gesellschafter XY der GbR - wäre das zulässig?