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GbR: Ltd. als Gesellschafter?

Frage

Bei der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bedarf es zweier Gesellschafter. Kann es sich auch um eine Person XY als Gesellschafter und um eine Firma (Limited) als weiteren Gesellschafter handeln? Wenn jetzt der Eigentümer der Limited dieselbe Person ist wie der Gesellschafter XY der GbR - wäre das zulässig?

Antwort

Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) können natürliche und juristische Personen sein. Zu den juristischen Personen gehören auch ausländische Gesellschaften.

Eine Limited (etwa nach englischem Recht) hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann Gesellschafterin einer GbR sein. Dabei ist unbeachtlich, wer seinerseits Gesellschafter der Limited ist.

An einer GbR können somit eine natürliche Person und eine Limited, deren einziger Gesellschafter die natürliche Person ist, als Gesellschafter beteiligt sein.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
März 2018

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