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GbR-Haftung: Partner mit Wohnsitz im Ausland?

Frage

Ich habe eine Frage zu einer GbR-Gründung. Wie verhält es sich, wenn ein Partner im Ausland seinen Wohnsitz hat bezüglich der Haftung?

Antwort

Alle Gesellschafter einer nach dem BGB bestsehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich und unbeschränkt. Nach einer Änderung der Rechtsprechung gilt dies seit 2002 in dieser Weise unter Anwendung der aus dem Recht der oHG stammenden Regelung des § 128 HGB. Das Gesetz unterscheidet dabei für die Haftung nicht danach, welche Staatsangehörigkeit der Gesellschafter hat oder wo sein Wohnsitz ist.

Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
Februar 2018

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