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GbR-Gründung: schriftlicher Vertrag? Unternehmensbezeichnung?

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Frage

Kann ich eine GbR ohne schriftlichen Vertrag mit meinem Partner gründen? Ist das dann ein sog. Kleingewerbe? Müssen die Namen in der Firmierung integriert sein oder reicht es, wenn wir als FIRMENNAME + GbR firmieren?

Antwort

Die GbR kann grundsätzlich formfrei gegründet werden, also auch durch mündliche Abrede. Nur ausnahmsweise ist eine höhere Form vorgeschrieben - etwa, wenn Eigentum an Grundstücken in die GbR eingelegt werden soll.

Die Kleinunternehmerschaft im umsatzsteuerlichen Sinne hat mit der Frage, ob die Gesellschaft durch schriftlichen oder mündlichen Vertrag geschlossen wurde, nichts zu tun. Das hängt allein von der Umsatzhöhe ab.

Weil die GbR nicht registerfähig ist, muss - auch bei der zulässigen Verwendung eines Fantasienamens - erkennbar sein, welche Personen dahinterstehen. Sie müssen die Namen der Gesellschafter also nennen.

Ein nur mündlich geschlossener GbR-Vertrag ist nicht sachgerecht, weil etwa getroffene Abreden, die vom BGB-Modell der GbR abweichen, für die Gesellschafter nicht durch eine Urkunde bewiesen werden können. Daher ist von einem solchen Vertragsschluss dringend abzuraten.

Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
August 2017

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