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GbR-Gründung: Anmeldung?

Frage

Aktuell befindet sich mein Team und ich am Anfang einer Gründung einer GbR. Wir sind zu viert und haben bezüglich der Gründung noch ein paar Fragen. Alle Gesellschafter, die die GbR gründen, sind beim Gewerbeamt zu registrieren. Wie läuft die Anmeldung der GbR genau ab? Muss jeder Gründer für sich ein Gewerbe im Rahmen einer GbR anmelden oder reicht es, wenn einer die GbR anmeldet? Muss die Anmeldung der GbR (falls jeder selbst die GbR anmelden muss) gleichzeitig von allen angemeldet werden oder kann jeder das machen, wenn er Zeit dazu hat? Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird nicht ins Handelsregister eingetragen. Im Geschäftsverkehr kann die GbR damit nicht als Firma auftreten. In sämtlichen Geschäftsbriefen ist damit die Angabe des Vor- und Zunamens der Gesellschafter erforderlich. Zusätzlich kann die GbR dann eine Geschäftsbezeichnung führen. Müssen auf allen offiziellen Papieren alle Vor- und Zunamen der Gründer stehen? Ist ein Fantasiename der GbR möglich? Bspw. im Impressum der Fantasiename GbR und auf den Rechnungen oder müssen alle Vor- und Zunamen aller Gründer genannt werden?

Antwort

Jeder Gesellschafter einer gewerblich tätigen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts muss das Gewerbe selbst anmelden bei seiner zuständigen Behörde und dabei wird in die entsprechende Spalte bei der Anmeldung eingetragen werden, dass die Tätigkeit in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts erfolgt. Der Name der GbR und der Sitz der GbR sind ebenfalls bei der Anmeldung mitzuteilen. Einzelheiten sehen Sie in den jeweiligen Anmeldeformularen der Behörden. Die Anmeldung kann jeder Gesellschafter vornehmen, sobald er Zeit hat, wobei ein Zeitfenster von vorschlagsweise einer Woche für die Anmeldung einer Vier-Gesellschafter-GbR empfehlenswert ist. Die geschäftliche Tätigkeit der Gesellschaft kann ja auch erst starten, wenn alle Anmeldungen korrekt erledigt sind.

Der Geschäftsname der GbR kann auch einen zusätzlichen Phantasiebestandteil enthalten, es ist aber erforderlich, dass im GbR-Namen mindestens die Nachnamen der Gesellschafter stehen. Auf allen Geschäftspapieren, Rechnungen etc., im Impressum auf der Homepage und in den Signaturen unter den geschäftlichen Mails müssen neben den vollständigen Kontaktdaten und Informationen zur Gesellschaft die Vor- und Nachnamen der Gesellschafter stehen. Die korrekte Geschäftsbezeichnung einer GbR ist zwar nicht gesetzlich geregelt, es hat sich jedoch eine ständige Praxis herausgebildet, die einzuhalten ist. Grund ist, dass der Rechtsverkehr genau darüber informiert werden muss, aus welchen natürlichen Personen eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts besteht, da ja auch alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen im Außenverhältnis haften, wenn keine besonderen Vereinbarungen mit Vertragspartnern getroffen sind. Gerade das Impressum einer GbR, weil Sie konkret danach fragen, darf nicht auf den Phantasiebestandteil des Geschäftsnamens der GbR beschränkt sein, sondern muss die korrekte vollständige Bezeichnung der GbR und die Benennung aller Gesellschafter mit Vor- und Nachnamen enthalten. Da Sie fragen, ob speziell die Gründer zu nennen sind: Entscheidend ist, dass der jeweils aktuell geltende Gesellschafterkreis überall aufgeführt wird. Wenn man möchte, kann man ursprüngliche Gründer ebenfalls aufführen mit dem klaren Hinweis, dass diese dann später (Jahreszahl) ausgeschieden oder gestorben sind. Sofern alle Gründungsgesellschafter für einen langfristigen Zeitraum dabei bleiben, kann man überall auch schreiben: „Gründungsgesellschafter und Gesellschafter“. Mit dieser Bezeichnung wird deutlich, dass die entsprechenden Personen seit der Gründung noch bis heute dabei sind. Wenn die GbR neu entstanden ist und erst kurz am Markt ist, kann man auch nur „Gründungsgesellschafter“ schreiben, weil es dann naheliegend ist, dass die Gründungsgesellschafter gleichzeitig aktive und nicht ehemalige Gesellschafter sind.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
September 2017

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