Frage
Die Frage „GbR: Gesellschafter als Angestellter beschäftigen?“ wurde wie folgt beantwortet: „Der vertretungsbefugte Gesellschafter kann nicht im Namen der GbR ein Geschäft mit sich selbst vornehmen, es sei denn, er erfüllt damit nur eine bestehende Verbindlichkeit. Von dieser Beschränkung kann der Gesellschafter aber befreit werden.“ Meine Frage: Von was muss der Gesellschafter befreit werden? Von der Beschränkung mit sich selbst Geschäfte zu machen? Oder muss der angestellte Gesellschafter auf die Vertretungsbefugnis verzichten?