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GbR in Einzelunternehmen umwandeln?

Frage

Ich bin in einer GbR mit meinem Onkel, der demnächst in Rente gehen will. Welche Möglichkeiten habe ich alleine weiter zu machen? Wie lösen wir die bestehende GbR auf?

Antwort

Die GbR muss aufgelöst werden, notwendig ist dafür, dass die Gesellschafter sich über das Gesellschaftsvermögen auseinandersetzen. Ihr Onkel kann also die Gesellschaft zu seinem Wunschtermin kündigen (sinnvoll der 31.12. eines Jahres). Die entscheidende Frage, die Sie beide klären müssen, ist: Was passiert mit dem Gesellschaftsvermögen des Onkels? Oft wird derartiges schon im Gesellschaftsvertrag (also bei der Gründung) vereinbart. Falls nicht, steht Ihrem Onkel sein Anteil am Gesellschaftsvermögen zu. Hinzu kommt: Was ist mit den "schwebenden" Geschäften - aber auch: Was ist mit evtl. Verbindlichkeiten bzw. Kredit-Inanspruchnahmen? Auch das ist also zunächst zu klären.

Ist das alles abgewickelt, gilt: Hat die GbR ein Gewerbe betrieben, ist die Beendigung der Gewerbetätigkeit beim zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen. Die Beendigung der Gesellschaft tritt aber unabhängig von dieser Anzeige ein.

Quelle:
Joachim Brüser
Unternehmensberater CMC/BDU
März 2013

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