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GbR gründen: Haftung beschränken?

Frage

Wir sind zwei Kommilitonen und Freunde (beide Studenten der Informatik) und hatten vor einigen Monaten eine Idee für eine kleine App. Um diese bestmöglich zu vermarkten, sind wir aktuell mitten in der Gründungsphase. Da wir zwei Personen sind und für den Anfang die Kosten gering halten möchten, haben wir uns zur Gründung einer GbR entschlossen. Ziel des Unternehmens ist es, Auftragsarbeiten und Eigenarbeiten im Bereich Entwicklung mobiler Applicationen (Apps) durchzuführen.

Nun zu unserem Anliegen. Eine GbR ist nicht wie bspw. eine GmbH haftungsbeschränkt. Jedoch möchten wir uns in einer gewissen Art absichern. Besteht die Möglichkeit einer Absicherung mittels Verträge, AGB? Während unseren Recherchen sind wir bspw. auf ASP-Verträge gestoßen. Beispiel-Scenario: Ein Unternehmen bezahlt uns 10.000 Euro für die Platzierung seiner Werbung innerhalb unserer App über eine Laufzeit von drei Monaten. Leider kam es zu Serverproblemen so dass die Werbung eine Woche lang nicht angezeigt wurde. Der Kunde stellt nun eine Schadensersatzforderung in Höhe von 5.000 Euro für den Verlust potenzieller möglicher Kunden. In solch einem Fall möchten wir uns gerne absichern. Wie können wir das erreichen?

Antwort

AGB sind grundsätzlich geeignet, die Haftung in bestimmten Fällen zu begrenzen. Leider sind AGB auch im Unternehmensverkehr allerdings nicht geeignet, eine Haftung in größerem Umfang auszuschließen. Hier helfen nur individuelle Vereinbarungen. In Ihrem Beispielszenario wäre allerdings nicht mehr zu befürchten, als dass Sie einen Teil der Vergütung zurückzahlen müssten. Dies wäre dann zumindest fair, wenn die Werbung tatsächlich nicht wie vereinbart geschaltet werden konnte.

Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law
Februar 2014

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