GbR: Gemeinnützigkeit beantragen?
Frage
Ich habe mit einem Kollegen eine GbR gegründet, über die wir Musiktheaterprojekte organisieren. Für eine Förderung wird der Nachweis der Gemeinnützigkeit verlangt. Woher bekommt man diesen Nachweis? Ist es mittlerweile vielleicht auch wie bei Regisseuren als Solo-Selbstständigen, dass man sich in den Rechnungen nur noch auf einen bestimmten Paragrafen beziehen muss und gar keine Bescheinigung extra beantragen muss?
Antwort
Mit einer GbR betreiben Sie ein Unternehmen, das Gewinnerzielung zum Ziel hat. Gemeinnützig ist ein Verein oder eine sonstige Körperschaft, wenn gemeinnützige Ziele im Sinne der Abgabenordnung verfolgt werden. Ein gemeinnütziger Verein hat nie Gewinnerzielungsabsicht. Auch dürfen die Mitglieder vom Verein keine Gewinnauszahlungen erhalten.
Also kann Ihre GbR keinen Nachweis der Gemeinnützigkeit erhalten.
Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Februar 2018
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