Navigation

Freiberuflich tätiges Ehepaar: GbR-Gründung?

Frage

Wir sind seit kurzem verheiratet und möchten uns nun beide selbständig machen. Ich würde gerne freiberuflich als Illustratorin und visuelle Moderatorin arbeiten. Sehr wahrscheinlich werden wir über die Künstlersozialkasse versichert sein. Mein Mann würde freiberuflich als Netzwerkadministrator arbeiten und dazu gleichzeitig in Vollzeit Informatik studieren an der Universität. Zusammen an gemeinsamen Projekten arbeiten wir zwar gerade nicht, können dies uns aber vorstellen.

Mit einer GbR wollen wir die Situation vermeiden, dass wir innerhalb unserer Ehe und Zusammenlebens zwei separate Buchhaltungen führen würden und hoffen uns so ein wenig Papierarbeit zu sparen. Wichtig wäre allerdings, dass dies keinen Einfluss hat auf unsere jeweiligen Einstufungen als Künstler/Student etc.

Antwort

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR) ist der vertragliche Zusammenschluss mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. Der Zweck muss legal sein. Es kann ein gewerblicher Zweck (z.B. Handel mit Waren, Erbringung von Dienstleistungen) oder auch ein privater Zweck (z.B. Lotto-Tippgemeinschaft unter Freunden) verfolgt werden. Ein bestimmtes von den Gesellschaftern zu erbringendes Mindestkapital ist nicht erforderlich. Die GbR ist rechtsfähig und kann damit auch Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

Hier sehe ich die Besonderheit, dass beide Gesellschafter sich möglicherweise nicht zur "Erreichung eines gemeinsamen Zwecks" zusammenschließen, da jeder der Partner in einem eigenen Bereich tätig ist. Insofern würde näher liegen, jeweils selbständig als Einkaufmann bzw. Einkauffrau im Rechtsverkehr aufzutreten. Ein Auftreten als GbR wäre nur dann denkbar, wenn der Gesellschaftszweck sehr weit formuliert würde, so dass sowohl die Tätigkeit des einen als auch die Tätigkeit des anderen Partners hiervon erfasst wäre. Sind keine oder kaum Berührungspunkte bei den jeweiligen Tätigkeiten ersichtlich, sollte m.E. von der Gründung der GbR Abstand genommen werden.

Zu der Frage der ggfs. sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der beabsichtigten Tätigkeit als Einzelkaufmann/-frau bzw. GbR kann ich nicht Stellung nehmen. Hier sollten Sie sich von den Sozialversicherern oder Ihrem Steuerberater beraten lassen.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
August 2015

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben