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Einzelunternehmer gründen GbR: zweites Gewerbe anmelden?

Frage

Zur Bündelung unserer Kompetenzen und Interessen möchte ich mit bisherigen Geschäftspartnern eine GbR ins Leben rufen, deren Aufgabe die Planung und Durchführung von Veranstaltungen sowohl für eigene, als auch für externe Kunden geplante Events ist. Der Gesellschafterkreis besteht aus drei Gesellschaftern. Jeder der drei Gesellschafter hat bereits ein eigenständiges Gewerbe (Einzelunternehmer) aus vorherigen Tätigkeiten angemeldet. Diese sollen weiterhin Bestand haben. Die darin enthaltenen Tätigkeiten werden sich nicht ändern. Die Frage, die sich uns nun stellt ist dahingehend, ob eine zweite Gewerbeanmeldung je Gesellschafter beim Gewerbeamt notwendig ist, da bereits aktive Gewerbeanmeldungen inkl. Steuernummern bestehen, oder ob lediglich die Anmeldung beim Finanzamt ausreichend ist, um eine gemeinschaftliche Steuernummer für die GbR zu erhalten?

Antwort

Die zusätzliche Tätigkeit in der neuen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts muss gemäß § 14 Gewerbeordnung von jedem der drei Gesellschafter der neuen GbR dem jeweiligen Gewerbeamt angezeigt werden, da durch die neue gewerbliche Tätigkeit im Rahmen einer neu gegründeten GbR eine Erweiterung der bisherigen Gewerbetätigkeit vorliegt.

Viel Erfolg bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
November 2016

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