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Einzelunternehmen in GbR umwandeln?

Frage

Ich habe seit gut 1,5 Jahren ein Kleinunternehmen mit der Kleinunternehmerregelung - also ohne Handelsregistereintrag und keine Umsatzsteuerpflicht. Ich möchte daraus jetzt eine GbR mit der Kleinunternehmerregelung gründen. Nicht zusätzlich, sondern das Kleinunternehmen, welches ich jetzt habe, zu einer GbR mit einer zweiten zusätzlichen Person machen. Ich habe ja logischerweise bereits einen Gewerbeschein. Die Person mit der ich die GbR gründen möchte, muss noch einen Gewerbeschein beantragen. Meine Frage ist jetzt, wie das jetzt abläuft. Kann ich mein Kleinunternehmen einfach abmelden oder ummelden? Kann ich mit der zweiten Person einfach zum Gewerbeamt gehen und sie beantragt einen Gewerbeschein? Können wir dann auch gleich die GbR gründen, wenn wir schon mal beim Gewerbeamt sind?

Antwort

In Ihrem Fall bietet sich eine Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in eine GbR an. Hierzu möchte ich zunächst auf zwei Einträge im Forum verweisen, die den Sachverhalt bereits sehr gut beschreiben:

Kurz zusammengefasst müssen für die Gründung einer GbR folgende Voraussetzungen erfüllt werden (vergleiche hierzu auch u.a. die Rubrik GbR):

  • Sie benötigen mindestens zwei Gesellschafter
  • Sie benötigen kein Mindestkapital
  • Insbesondere die steuerliche Behandlung der Umwandlung ist dringend mit einem Steuerberater zu besprechen
  • Beachten Sie bitte, dass wenn Sie eine GbR gründen und Ihr Einzelunternehmen in diese einlegen, ohne von Ihrem Mitgesellschafter eine gleichhohe Einlage zu fordern, Sie ggf. Schenkungssteuer bezahlen müssen
  • Sie haben keine Transparenzpflichten im Handelsregister
  • Sie haften mit Ihrem Privatvermögen
  • Sie müssen die Tätigkeit im Außenverhältnis sichtbar machen
  • Die Umwandlung muss bei allen Behörden gemeldet werden
  • Die Umwandlung muss im Geschäftsleben klar kommuniziert werden
  • Bestehende Verträge müssen auf die GbR geändert werden
  • Eine GbR kann nicht für ein Handelsgewerbe gegründet werden, hierzu muss eine OHG gegründet werden
  • Sie benötigen einen Gesellschaftsvertrag
  • Beim Gewerbeamt muss jeder Gesellschafter eine eigene Gewerbeanmeldung vornehmen
  • Beim Finanzamt muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden, darauf folgt Ihre GbR-Steuernummer
  • IHK-/HWK-Anmeldung ist Pflicht
  • Falls Mitarbeiter eingestellt werden sollen, benötigen Sie eine Betriebsnummer bei der Arbeitsagentur
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
  • Ggf. müssen andere Ämter in Kenntnis gesetzt werden (z.B. Bauamt, Ordnungsamt, ...)
  • Geschäftskonto ist für die GbR zwingend erforderlich

Die Ummeldung erfolgt auch beim Gewerbeamt. Ob dies beim selben Sachbearbeiter durchgeführt werden kann oder Sie einen Termin bei einem anderen Sachbearbeiter benötigen, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt.

Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Oktober 2018

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